Kann ich meine bisherige Versicherung auf den VBLU übertragen?
Der Arbeitnehmer kann von seinem
ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass der Übertragungswert auf den neuen
Arbeitgeber übertragen wird (§ 4 Abs. 3 BetrAVG).
Das Verfahren für eine Übertragung zum VBLU ist wie folgt: Im ersten Schritt werden Mitarbeitende zur Direktversicherung im VBLU mit Zuschuss des Arbeitgebers angemeldet. Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung kann der Mitarbeitende die ersten drei Seiten der bisherigen Versicherungspolice an die Geschäftsstelle des VBLU übersenden und damit die Prüfung für eine Übertragung einleiten. Im dritten Schritt erhält der Mitarbeitende von der Allianz (als verwaltende Stelle für das Versorgungswerk VBLU) das Ergebnis als Übertragungsvorschlag zugeschickt. Stimmt der Mitarbeitende diesem Vorschlag zu, kann die Übertragung in die neu angemeldete VBLU-Direktversicherung erfolgen.