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Was passiert mit meinem VBLU-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ohne unmittelbaren Rentenbezug kann die die Direktversicherung beitragsfrei oder beitragspflichtig mit eigenen Beiträgen im Versorgungswerk VBLU fortgeführt werden. Die Fortführung erfolgt zu unveränderten Konditionen, jedoch ist ein Mindestbeitrag von monatlich 50 EUR vorgesehen.

Im Einzelfall kann die Versicherung vorzeitig ausgezahlt werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Versicherung noch keine drei Jahre bestanden hat und die arbeitsvertraglichen Bedingungen dies gestatten.

Die Direktversicherung kann jederzeit von einem künftigen Arbeitgeber übernommen und zu unveränderten Konditionen fortgeführt werden, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied im VBLU e. V. (geworden) ist.

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