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Werden von meiner VBLU-Rente noch gesetzliche Abzüge fällig?

Die Leistungen aus der VBLU-Direktversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei ist die Rente aus der Direktversicherung bei einem Versicherungsbeginn vor 2005 (§ 40 b EStG) nur noch mit einem im Steuergesetz festgelegten Ertragsanteil zu versteuern, weil die Beiträge bereits lohnversteuert worden sind. Nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren bleibt die Kapitalzahlung anstelle der Rente vollständig steuerfrei.

Anders ist dies bei Direktversicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab 01.01.2005 mit Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG: hier werden die Beiträge während der gesamten Ansparphase steuerfrei gestellt. Deshalb ist die spätere Rente in voller Höhe nachgelagert zu versteuern. Ebenso unterliegt auch die Kapitalzahlung anstelle der Rente der Einkommensteuerpflicht.

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