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Zillmerung/ungezillmerte Tarife

Mit Zillmerung wird ein Verfahren zur Entnahme der Abschlussprovision bezeichnet. Es geht auf den deutschen Mathematiker August Zillmer (1831 - 1893) zurück. Die Zillmerung besteht darin, dass die Abschlusskosten und Vertragskosten eines neuen Versicherungsvertrags den Beiträgen entnommen werden. Dabei werden die Kosten meist auf die ersten fünf Jahre verteilt. Das hat zur Folge, dass bei Vertragsbeendigung oder Beitragsfreistellung nach kurzer Vertragslaufzeit das beitragsfinanzierte Versorgungskapital (Rückkaufswert) erheblich geringer ausfällt, als die Summe der insgesamt gezahlten Beiträge.

Bei der VBLU-Versorgung kommen ausnahmslos abschlusskostenfreie Tarife zur Anwendung. Es handelt sich um ein provisions- und honorarfreies Angebot.

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