Eine Mitgliedschaft im VBLU e. V. kommt für Einrichtungen aus dem Umfeld des öffentlichen Dienstes in Betracht. Hierbei handelt es sich um Zuwendungsempfänger oder um Vereine, Verbände, Stiftungen etc., die sich mit öffentlichen Belangen betätigen. Dazu gehören auch soziale Einrichtungen wie z. B. die AWO, Paritätische Wohlfahrtsorganisationen, Lebenshilfeeinrichtungen u. a. m.
Das Leistungspaket umfasst die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Damit wird eine Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfolgt.
Der Beitrag für einen Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 6,9 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Davon werden mindestens zwei Drittel vom Arbeitgeber, der verbleibende Teil vom Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung finanziert. Abweichende Regelungen sind in Absprache mit dem VBLU möglich. Es gelten die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen.
In der VBLU-Versorgung beteiligt sich der Arbeitgeber grundsätzlich mit einem ansehnlichen Beitragsanteil. Dieser Beitrag ist ein Gehaltsbestandteil und geht der versicherten Person nicht verloren. Eine Wartezeit bzw. eine Mindestversicherungsdauer ist nicht erforderlich. Die gebildete Leistung wird später als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt. Insoweit sind auch Versicherungen mit einer kurzen Laufzeit sinnvoll.
Erhöhungen im laufenden Vertrag sind nur zulässig, wenn dies zu Beginn der Versorgungszusage bereits schriftlich vereinbart worden ist. Gegebenenfalls ist eine weitere Direktversicherung zu aktuellen Konditionen anzumelden.
Die Leistungen auf Altersente, Erwerbsminderungsrente oder Rente für Hinterbliebene werden ohne eine Wartezeit erbracht. Somit werden bereits mit der ersten Beitragszahlung entsprechende Anwartschaften auf Leistungen gebildet.
Sofern Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf
ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) wie auch für andere Beschäftigte.
Damit Minijobber von einer bAV profitieren, könnten Sie beispielsweise die Arbeitszeit und somit das Einkommen über die jeweils gültige Minijob-Einkommensgrenze anheben. Der Zusatzverdienst wird dann als Entgeltumwandlung verwendet. Dadurch entsteht eine Win-Win-Situation für beide Seiten: der Arbeitgeber spart Lohnneben- und Personalkosten. Geringfügig entlohnte Beschäftigte können mit der Entgeltumwandlung ihre Altersvorsorge verbessern, ohne ihren Status als Minijobber zu verlieren.
Bei einer Beurlaubung ohne Gehaltszahlung kann die VBLU-Direktversicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden. Hierauf besteht inzwischen ein Rechtsanspruch. Der Eigenbeitrag wird dabei vom beurlaubten Arbeitnehmer an den Arbeitgeber überwiesen. Dieser zahlt den Beitrag dann zugunsten der jeweiligen Direktversicherung im Versorgungswerk VBLU ein. Allerdings kann maximal die Höhe des zuletzt gezahlten Gesamtbeitrags berücksichtigt werden.
Die Leistungen aus der VBLU-Direktversicherung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei ist die Rente aus der Direktversicherung bei einem Versicherungsbeginn vor 2005 (§ 40 b EStG) nur noch mit einem im Steuergesetz festgelegten Ertragsanteil zu versteuern, weil die Beiträge bereits lohnversteuert worden sind. Nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren bleibt die Kapitalzahlung anstelle der Rente vollständig steuerfrei.
Anders ist dies bei Direktversicherungen mit einem Versicherungsbeginn ab 01.01.2005 mit Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG: hier werden die Beiträge während der gesamten Ansparphase steuerfrei gestellt. Deshalb ist die spätere Rente in voller Höhe nachgelagert zu versteuern. Ebenso unterliegt auch die Kapitalzahlung anstelle der Rente der Einkommensteuerpflicht.
Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber für Sie neben einer Direktversicherung noch einen weiteren Vertrag bei der Unterstützungskasse VBLU abgeschlossen. Die für Sie aufgewendeten Beiträge werden dabei steueroptimiert auf beide Verträge aufgeteilt. Das hat für Sie den Vorteil, dass eine zusätzliche monatliche Belastung durch Sozialabgaben vermieden wird und Ihr Nettogehalt unverändert bleibt.
Darüber hinaus können pro Arbeitnehmer mehrere Verträge zur VBLU-Direktversicherung bestehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine reine Entgeltumwandlung erst später als der Hauptvertrag vereinbart wurde oder Sie eine Direktversicherung mit steuerlicher Förderung (VBLU RisterRente) abgeschlossen haben.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden ohne unmittelbaren Rentenbezug kann die die Direktversicherung beitragsfrei oder beitragspflichtig mit eigenen Beiträgen im Versorgungswerk VBLU fortgeführt werden. Die Fortführung erfolgt zu unveränderten Konditionen, jedoch ist ein Mindestbeitrag von monatlich 50 EUR vorgesehen.
Im Einzelfall kann die Versicherung vorzeitig ausgezahlt werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Versicherung noch keine drei Jahre bestanden hat und die arbeitsvertraglichen Bedingungen dies gestatten.
Die Direktversicherung kann jederzeit von einem künftigen Arbeitgeber übernommen und zu unveränderten Konditionen fortgeführt werden, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied im VBLU e. V. (geworden) ist.
Für Fragen im Vorfeld einer Versicherung, bei anstehenden Veränderungen oder wenn Sie eine Berechnung für die Zukunft benötigen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des VBLU. Die Geschäftsstelle erreichen Sie während der Kernzeiten zwischen 9.00 – 15.00 Uhr bzw. 13.00 Uhr (freitags) unter Tel. 0228 943910. Selbstverständlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Weitere Kontaktdaten finden Sie hier. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind gerne für Sie da.
Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange monatliche Altersrente oder einmalige Kapitalzahlung. Alternativ ist eine Kombination der – entsprechend verminderten – monatlichen Altersrente mit einer Teilkapitalzahlung von bis zu 30 % (bei Versicherungsbeginn bis zum 31.12.2004 bis zu 50 %) möglich.
Im VBLU beginnt die Altersrente tarifgemäß nach Vollendung des 65. Lebensjahrs der versicherten Person. Dauert das Arbeitsverhältnis darüber hinaus unverändert weiter an, wird auch die Versicherung bis zum tatsächlichen Ausscheiden unverändert fortgeführt (Weiterbeschäftigung). Während der Weiterbeschäftigung wird die Altersrente zunächst einbehalten und als monatlicher Beitrag zur Versicherung verwendet. Dadurch kann sich – zusammen mit den laufenden Beiträgen – in kurzer Zeit eine nennenswerte Steigerung der Ablaufleistung ergeben.
Die Altersrente kann vorgezogen werden auf den Zeitpunkt, zu dem die versicherte Person eine Altersrente als Vollrente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und gleichzeitig vom Versorgungswerk VBLU abgemeldet worden ist. Die vorgezogene Altersrente fällt geringer aus, weil die Versicherungs- und Beitragszeit verkürzt, aber die Rentenzahlungsdauer dagegen verlängert wird. Individuelle Hochrechnungswünsche werden gerne von den Mitarbeitenden der VBLU-Geschäftsstelle entgegengenommen und durchgeführt.