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Zulagenförderung mit der VBLU RiesterRente

Anhand der nachstehenden Tabellen  können Sie den erforderlichen Sparbeitrag ermitteln:

Jährliche Zulagen:

Jahr Grundzulage Kinderzulage pro Kind
ab 2018 175 EUR 185 EUR bzw. 300 EUR *

Die Zulagen werden als Teil der Sparleistung angerechnet, so dass sich der zu zahlende Eigenanteil entsprechend reduziert; dabei gilt als Untergrenze ein Eigenbetrag von jährlich 60 EUR (sog. Sockelbeitrag). * Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 EUR pro Kind.

Altersvorsorgeaufwand, um die volle staatliche Zulage zu erhalten:

4 %

Sind die gezahlten Beiträge niedriger als in der Riester-Treppe vorgesehen, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Jährlicher Höchstbeitrag des Sonderausgabenabzugs nach § 10 a Abs. 1 EStG:

2.100 EUR

Beispiel zur Ermittlung des Eigenbeitrags:

Beispiel mit zwei Kindern im Jahr 2018 Kind ist geboren nach 2007
Einkommen des Vorjahres 25.000 EUR
davon 4 % 1.000 EUR
abzüglich Zulagen 524 EUR/754 EUR
Jährlicher Mindesteigenbeitrag 476 EUR/246 EUR
Höchstbeitrag 2.100 EUR
abzüglich Zulagen 524 EUR/754 EUR
Jährlicher Höchsteigenbeitrag 1.576 EUR/1.346 EUR


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