Kombinationsmöglichkeiten
Die Direktversicherung im VBLU wird grundsätzlich mit steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nr. 63 EStG durchgeführt.
Dabei werden die Beiträge entweder
- ausschließlich vom Arbeitgeber oder
- zu bestimmten Anteilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder
- ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen (Entgeltumwandlung).
Ergänzend kann der Zuschuss des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen alternativ zugunsten eines arbeitgeberfinanzierten Beitrags zur betrieblichen Altersversorgung verwendet und ebenfalls in die Direktversicherung eingezahlt werden.
Mit einer zusätzlichen Direktversicherung können Arbeitnehmer die staatliche Förderung mit der VBLU RiesterRente (§ 10 a EStG) nutzen.