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Unterstützungskasse VBLU e. V.

Dabei handelt es sich um einen weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Unterstützungskasse ist besonders in den Fällen sinnvoll, wenn die steuerlichen Möglichkeiten der Direktversicherung ausgeschöpft sind.

Der Vorteil einer Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse VBLU liegt darin, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Beitragsaufwand für die betriebliche Altersversorgung Ihrer Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei in die Unterstützungskasse VBLU einzahlen können.

Damit Sie die Unterstützungskasse VBLU für Ihre Arbeitnehmer nutzen können, ist eine separate Mitgliedschaft erforderlich. Lesen Sie bitte mehr über die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft.

Weitere Vorteile

  • unbegrenzter Dotierungsrahmen
  • kostenfreie Testaterstellung für den
    Pensions-Sicherungs-Verein a. G.
  • kostenfreie Rentenverwaltung
  • Provisionen bzw. Honorare entfallen
  • Neutralität in der Bilanz
  • u. a. m.

Die Leistungen der Unterstützungskasse sind dem Umfang und der Höhe nach in einem Leistungsplan festgelegt. Es werden Leistungen auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente zugesagt.

In die Unterstützungskasse VBLU werden ausschließlich Zuwendungen (Beiträge) des Arbeitgebers eingezahlt. Die Unterstützungskasse wird kongruent rückgedeckt geführt.

 

Kombinationen mit der Unterstützungskasse

Die Direktversicherung VBLU kann bis zur Förderhöhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze GRV/West mit der aufgesetzten Unterstützungskasse VBLU kombiniert werden.

Mit der VBLU RiesterRente können Arbeitnehmer die staatliche Förderung nach § 10 a EStG zusätzlich nutzen. 

Sind Sie an der Durchführung der Unterstützungskasse VBLU für Ihre Einrichtung interessiert? Dann sollten Sie gleich weitere Informationsunterlagen anfordern.
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